Rostock, 26. Oktober 2022 – Als erstes Mecklenburger Unternehmen hat die PV Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (PV PEG) mit heutigem Datum einen positiven Bescheid auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz in ergänzender Verbindung mit § 5 Abs. 6 Landesplanungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

Bei dem zugrunde liegenden Photovoltaikprojekt handelt es sich um eine 104 MWp große Freiflächenanlage auf ca.100 ha bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Borrentin, die die PV PEG für die Encavis AG aus Hamburg entwickelt.

Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 (LEP M-V 2016) regelt im Programmsatz 5.3. (9), dass landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden dürfen. Von den Zielen der Raumordnung gemäß $ 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in ergänzender Verbindung mit $ 5 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPIG) kann jedoch eine Abweichung zugelassen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Um die erforderlichen Ausbaupfade erneuerbarer Energien zu erreichen, wurden von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern Kriterien erarbeitet, unter denen Zielabweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar sind.
Der positive Beschied für das Projekt in Borrentin zeigt, dass das geplante Photovoltaikprojekt die Anforderungen nach einer fortschrittlichen Kommunal- und Bürgerbeteiligung, einem Sitz der Betreiberfirma in der Gemeinde, der interkommunale Kooperation, der direkten Sicherung/ Stärkung der Regionalen Wertschöpfung, der Investitionen in ländlichen Räumen zu Gunsten weiterem Allgemeinwohlbezug, der Lage innerhalb Ländlicher Gestaltungsräume, sowie als Projekt, welches der Energiewende dient, erfüllt.

Besonders hervorgehoben wurde seitens der Entscheidungsträger, dass ein Teil des erzeugten Grünstroms vor Ort zur Produktion von jährlich ca. 1.500 Tonnen grünem Wasserstoff verwendet werden wird und damit für zusätzliche Wertschöpfung in der Region sorgt. Die Encavis AG hat hierzu mit der East Energy Gruppe eine entsprechende Absichtserklärung zur Grünstromlieferung für die Elektrolyse geschlossen.

Sven Bänsch, Geschäftsführer der PV PEG, begrüßt die Schweriner Entscheidung: „Nach nun einem Jahr seit Antragstellung freuen wir uns eine wichtige planungsrechtliche Hürde auf dem Weg zur Baugenehmigung für den Solarpark für unseren Kunden Encavis AG genommen zu haben und erwarten jetzt kurzfristig den Satzungsbeschluss im Bebauungs-Planverfahren der Gemeinde. Damit rückt die Realisierung der Wasserstoff- und Bio-Methanolproduktion mit der East Energy GmbH in greifbare Nähe.“

PV Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG

Die in Rostock ansässige PV Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG ist ein Partnerunternehmen der East Energy Gruppe und entwickelt Photovoltaikfreiflächenanlagen in Deutschland.

Die East Energy GmbH

Die in Rostock ansässige East Energy GmbH plant, unter der Marke „East Energy“ förderfreie Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Nordostdeutschland zu bauen und zu betreiben. Der erzeugte grüne Strom ermöglicht es, an geeigneten Standorten mit Kraftwerken unter der Marke „Sun2Gas“ grünen Wasserstoff, erneuerbare Kraftstoffe und Wärme zu erzeugen. Ferner wird die Nutzung der Abwärme aus der Methanolisierung auch für die kommunale Wärmeversorgung an verschiedenen Standorten geplant. Diese heimische Energiegewinnung steigert die Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen und Energieimporten und entkoppelt die Energiepreise von den volatilen Entwicklungen des Weltmarktes.

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Dirk Petschick
Geschäftsführer

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